Hundeeinfuhr-bestimmungen
Einfuhrformalitäten für
Haustiere nach Schweden
Seit dem 03.07.2004 gelten neue Regeln für die
Einfuhr von Haustieren nach Schweden. Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die
innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen ab dem
3. Juli 2004 einen Heimtierausweis haben. Dieser wird in der Amtssprache des
Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch verfasst. Bei allen Transporten
zwischen EU Mitgliedsstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen in Begleitung
eines Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem
Heimatland anschaffen. Der alte internationale gelbe Impfpass wird nicht mehr
benötigt, da alle Impfungen und sonstige Untersuchungen dort eingetragen
werden. ( Foto des Tieres nicht vergessen! ) Schweden verlangt bei der
Einreise nunmehr Folgendes:
Der Hund
muss eindeutig zu identifizieren sein ( ID-Kennzeichnung), daher die
Frage: Ist seine Tätowierung noch erkennbar ? wenn nicht, nacharbeiten oder
Mikrochip einsetzen lassen.
Impfung gegen Tollwut,
entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat das
von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus
Großbritannien und Irland nicht erforderlich) .Da Ihr Hund die Impfung gegen
Tollwut, Leptospirose und Staupe ja sowieso regelmäßig erhält, ist
zusätzlich Folgendes nötig:
Der Tierarzt muss dem
Hund (frühestens 4 Monate nach der letzten Tollwutimpfung, daher kann man
Welpen auch nicht nach Schweden einführen!!!) Blut abnehmen und zur
Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen schicken
oder an ein anderes von Schweden anerkannten Labor, beispielsweise an das
Institut für Virologie in Giessen. Dort muss ein Antikörpertest vorgenommen
werden und eine Bestätigung über den wirksamen Schutz vor Tollwut (der
sogenannte geforderte Tollwuttiter /
Antikörpertiter, der mindestens 0,5 IE/ml
Anti-Tollwut-Körper aufweist) geht dann an den Tierarzt. Das
kann je nach Arbeitsanfall im Labor 1-3 Wochen dauern.
Dies muss nur einmal im Leben des Hundes passieren, wenn er dann weiter immer
jedes Jahr normal seine Tollwutimpfung erhält !
Machen Sie diesen Test aber unbedingt frühzeitig, denn, denn falls er aus
irgendeinem Grund die richtige Antikörpermenge nicht erreicht, muss
nachgespritzt werden und dann nach 120 Tagen neu untersucht!
Höchstens
10 Tage
vor Abfahrt in den Urlaub müssen Sie nun nochmals mit dem Hund zum Tierarzt
gehen. Wichtig: Vergessen Sie nicht, den Pass für Heimtiere mitzunehmen. Der
Arzt muss nun noch mit dem Hund eine Wurmkur (Entwurmung
gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp
) machen, die er im Heimtierpass bestätigt. Falls Sie diesen noch nicht haben,
lassen Sie sich vom Tierarzt ein amtliche Bescheinigung darüber ausstellen,
die tut es übergangsmäßig auch.
An der Grenze müssen dann bei Kontorlle alle
Originalunterlagen vorgezeigt werden, also Heimtierpass, Antikörpertest und
Tätowierung.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf
der Homepage des
Auswärtigen Amtes.
Den stets aktuellen Stand hinsichtlich der o.a.
Informationen können Sie auch der Website des schwedischen Zentralamtes
für Landwirtschaft unter folgender Adresse entnehmen
http://www.sjv.se/. . Besuchen Sie bitte diese, um sich auf
dem Laufenden zu halten!
Weitere Infos zum EU-Heimtierpass finden Sie auch
auf der Homepage der Bundestierärztekammer unter
http://www.bundestieraerztekammer.de/fachliches/tierseuchen/eu-heimtierpass/index.htm
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne
Gewähr !